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YouTube-Check: Anwaltskanzlei WBS

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Rechtsanwälte präsentieren sich viele bei YouTube. So erfolgreich wie die Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke (WBS) ist in Deutschland allerdings niemand. Rund 3,8 Millionen Mal wurden die Videos auf dem Kanal bereits angeschaut. Anwalt Christian Solmecke geht hier unter anderem auf aktuelle Rechtsthemen ein. Ein Schwerpunkt sind aber auch Videos über Probleme mit Abmahnungen durch Filesharing. Was ist das Geheimnis des Erfolgs? Ganz einfach: Statt platter Werbung gibt’s interessante Informationen.

Fast 20.000 Abonnenten

Nun sollte man meinen, dass juristische Themen grundsätzlich stinklangweilig sind und niemanden interessieren. Aber von wegen. Die Videos von Christian Solmecke haben mittlerweile extrem viele Fans – fast 20 000 Abonnenten hat der Kanal. Die Nutzer bewerten die Videos fleißig und kommentieren sie. Die Kanzlei geht dabei häufig auch auf Fragen ein und beantwortet sie.

Christian Solmecke hat sich von der Ansprache der Zuschauer im Laufe der Jahre ein wenig der jungen Zielgruppe auf YouTube angepasst – mitterweile duzt er sie nämlich. Ansonsten tritt er aber in der Regel im dunklen Anzug vor die Kamera – vernutlich um das seriöse Image eines Anwalts zu unterstreichen.

Gelungenes Content Marketing

Der Kanal der Kanzlei ist ein besonders gelungenes Beispiel für Content Marketing. Viele andere Anwälte setzen auf nichtssagende, sehr werbliche Imagefilme. Christian Solmecke vermittelt in erster Linie Informationen, und das ist natürlich in zweiter Linie auch Werbung für die Kanzlei. Und für sich selbst – Fernsehsender, die einen Rechtsexperten suchen, sollten schnell bei ihm landen. Und so ist die Liste der Fernsehauftritte auch schon beeindruckend lang.

Von der technischen Qualität her sind die Videos vollkommen in Ordnung. Meist ist in den Videos nur eine Einstellung zu sehen. Ton und Bild sind ordentlich. Wer es in ähnlicher Form nachmachen möchte: Für Produktionen, die so simpel sind, braucht man keinen externen Dienstleister, da sollte man sich mittelfristig das entsprechende Equipment (Scheinwerfer, Kamera, Ansteckmikrofon) selbst anschaffen – oder aber zunächst die Webcam oder die Smartphone-Kamera nutzen.

Gut 15.000 Abrufe pro Video

Ist jedes Mal eine Produktionsfirma im Spiel, wird das schnell teuer. Die Kanzlei WBS hat bisher 245 Videos hochgeladen, die im Schnitt etwa 15.000 Mal angeschaut wurden. Da hat sich das (mutmaßlich) eigene Equipment schnell rentiert.

Haben nun die vielen Videos auch einen positiven Einfluss auf das Ranking in den Suchmaschinen? Sucht man bei YouTube nach „Rechtsanwalt“ ist ein Video der Kanzlei gleich der erste Treffer. Schaut man bei Google nach „Rechtsanwalt Filesharing“ taucht (meist) auch ein Video der Kanzlei auf der ersten Seite der Universalsuche auf. Das Videomarketing sollte sich für die Kanzlei längst bezahlt gemacht haben.


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